Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie Flüge in die EU, ausgeführt von einer EU-Fluggesellschaft. Es gilt nicht für Flüge, die von außerhalb der EU ankommen, die von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft betrieben werden.
Verordnung 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie Flüge in die EU, ausgeführt von einer EU-Fluggesellschaft. Es gilt nicht für Flüge, die von außerhalb der EU ankommen, die von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft betrieben werden.
Mittwoch, 26. April 20231 Retweet
Um eine Pauschalreise handelt es sich dann, wenn die Leistung länger als 24 Stunden dauert und zu einem Gesamtpreis verkauft wird.
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