Flugpassagiere können Flüssigkeiten nur in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils maximal 100 Millilitern mit sich führen. Diese Einzelbehältnisse sind in einem einzigen durchsichtigen, wiederversiegelbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter pro Passagier zu verpacken. Passagiere dürfen nur Flüssigkeiten in kleinen Mengen mitbringen oder, falls während des Fluges wirklich erforderlich, z. B. aus medizinischen Gründen oder Babynahrung. Alle anderen Flüssigkeiten müssen als normales Fluggepäck aufgegeben werden.

Diese Regelungen gelten für alle Flugpassagiere, die unabhängig vom Zielort von einem EU-Flughafen abfliegen. An den Sicherheitskontrollstellen werden Sie und Ihr Handgepäck hinsichtlich der Flüssigkeiten und darüber hinaus auf andere verbotene Gegenstände kontrolliert.

Jedoch schränken diese neuen Regelungen nicht die Mitnahme von Flüssigkeiten ein, die Sie in Geschäften, die hinter der Sicherheitskontrolle (Vorzeigen der Bordkarte) liegen, oder an Bord eines von einer EU-Fluglinie betriebenen Flugzeuges kaufen können. Diese neuen Vorschriften gelten bis auf Weiteres seit Montag, 06.11.2006 an allen Flughäfen in der EU, Norwegen, Island und der Schweiz.

Was fällt unter diese „Flüssigkeiten“?

  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
  • Cremes, Lotionen oder Öle,
  • Parfüm,
  • Sprays,
  • Gel, einschließlich Haar- und Duschgel
  • Inhalt von Druckbehältern, einschließlich Rasierschaum, oder anderer Schaum oder Deodorants
  • Pasten, einschließlich Zahnpaste
  • Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen
  • Mascara
  • und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Wenn Sie packen

Sie dürfen nur kleine Flüssigkeitsmengen in Ihrem Handgepäck mitführen. Die Flüssigkeiten müssen in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils maximal 100 Millilitern verpackt sein. Diese Behälter müssen dann in einem einzigen durchsichtigen, wieder-versiegelbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 1 Liter pro Passagier verpackt sein. (siehe Foto unten)

Flughafensicherheit

Damit bei der Sicherheitskontrolle die Flüssigkeiten besser sichtbar sind, ist folgendes notwendig:

  • Bereitlegen aller Flüssigkeiten bei den Kontrollgeräten an den Sicherheitskontrollen zu Untersuchung
  • Ausziehen von Jacken und/oder Schuhen, Abnehmen von Gürteln, etc. Diese Gegenstände werden getrennt von Ihnen untersucht.
  • Herausnehmen des Laptop-Computers oder anderer elektronischer Geräte aus dem Handgepäck. Diese Gegenstände werden getrennt von Ihnen untersucht.

Sie können nach wie vor

  • Flüssigkeiten in das Gepäck packen, das Sie einchecken – die neuen Regelungen betreffen nur das Handgepäck Medikamente,
  • Spezielle Nahrungsmittel, einschließlich Babynahrung zum Gebrauch während des Fluges im Handgepäck mitführen Flüssigkeiten, wie z. B.
  • Getränke oder Parfüm entweder in einem EU-Flughafenladen,
    • der hinter der Sicherheitskontrolle (Vorzeigen der Bordkarte) liegt, oder an Bord eines von einer EU-Fluglinie betriebenen Flugzeuges kaufen.
    • Falls sie in einem besonders versiegeltem Beutel verkauft werden, öffnen Sie diesen erst nach der Sicherheitskontrolle, da andernfalls der Inhalt an der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt werden könnte (Falls Sie an einem EU-Flughafen umsteigen, öffnen Sie den Beutel erst nach der Sicherheitskontrolle an Ihrem Umsteigeflughafen, bzw. erst am letzten Flughafen, falls Sie mehrmals umsteigen).

All diese Flüssigkeiten sind zu den Mengen in den wieder-versiegelbaren Plastikbeuteln, die oben genannt wurden, hinzuzuzählen.

Falls Unklarheiten bestehen sollten, fragen Sie bitte vor Reiseantritt bei Ihrer Fluglinie oder Ihrem Reisebüro nach.

Haftungsausschluss: Dies ist lediglich eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte der einschlägigen EU-Gesetzgebung zu Ihrer Information; sie stellt keinen Gesetzestext im eigentlichen Sinne dar.

Quelle: Europäische Kommission

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